Entwurf zur kaufmännischen und rechtlichen Prüfung
Rocky Cloud Hub B2B-Abonnementbedingungen
Dieses Dokument ist ein Arbeitsentwurf zur kaufmännischen, technischen und rechtlichen Freigabe. Ausdrücklich offene Punkte müssen vor Aktivierung des Checkouts abgeschlossen werden.
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1. Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Berechtigung
Vorgesehene Anbieterin ist die Rocky Consulting GmbH. Vollständige eingetragene Adresse, Handelsregisterangaben und rechtsverbindlicher Kontakt müssen vor der Freigabe ergänzt und geprüft werden.
Diese Bedingungen sind ausschliesslich für Unternehmen und professionelle Kunden (B2B), nicht für Konsumenten, vorgesehen. Die bestellende Person muss berechtigt sein, das genannte Unternehmen zu verpflichten. Produktspezifische Bestellung, bestätigte Konfiguration und die freigegebenen Bedingungen würden zusammen den Abonnementvertrag bilden.
2. Leistungsbeschreibung und Schweizer Hosting-Umfang
Rocky Cloud Hub stellt einen dedizierten Collaboration-Workspace bereit, der je nach bestelltem Paket Dateien, Synchronisation, Office-Bearbeitung, Chat, Video, Kalender und Aufgaben umfassen kann.
Bei Schweizer Deployments werden Kundeninhalte und zentrale Collaboration-Workloads in Schweizer Rechenzentren gehostet. Dies umfasst nicht die separate Abrechnungs- und Zahlungsabwicklung durch Stripe, kundenseitig gewählte Drittintegrationen, externe E-Mail-Zustellung oder andere in den Datenschutzhinweisen ausdrücklich genannte Dienste.
3. Standardpakete und aktive Nutzer
Entry umfasst bis 10 aktive Nutzer, Mid bis 25 und Premium bis 50. Sophos Intercept X ist nur in Mid und Premium enthalten, nicht in Entry. Der aktuelle serverautoritativ geladene Katalog und die Checkout-Zusammenfassung bestimmen Paket und Preis.
Als aktiver Nutzer zählt jedes aktivierte, namentliche interne Konto mit Login — unabhängig von der Rolle, einschliesslich Mitarbeitenden, Administratoren, Managern und Genehmigern. Deaktivierte Konten sowie Gäste, die nur externe Freigabelinks ohne internes Login nutzen, sind ausgeschlossen.
4. Preise, MWST und Zahlung
Die Standard-Listenpreise betragen für Entry CHF 55 pro Monat oder CHF 528 pro Jahr, für Mid CHF 110 pro Monat oder CHF 1’056 pro Jahr und für Premium CHF 190 pro Monat oder CHF 1’824 pro Jahr. Die Preise sind netto und verstehen sich exkl. geschätzter Schweizer MWST von 8,1 %.
Stripe berechnet die endgültige Steuer vor der Zahlung anhand der Rechnungsadresse und verarbeitet Abrechnungs-/Zahlungsdaten gemäss eigenen Bedingungen und Datenschutzregeln auch international. Eine Browser-Rückkehrseite gilt nicht als Zahlungsnachweis; die Zahlung wird erst bestätigt, nachdem ein verifizierter Stripe-Webhook der serverseitigen Bestellung zugeordnet wurde.
5. Vertragsschluss und Onboarding
Eine Checkout-Übermittlung durch den Kunden ist ein Angebot zum Abschluss des angezeigten wiederkehrenden Abonnements. Vertragsschluss, Bestellannahme und der genaue Zeitpunkt der Bindung der Anbieterin müssen vor Veröffentlichung rechtlich freigegeben werden.
Eine Zahlungsbestätigung bedeutet nicht automatisch, dass der Workspace bereits bereitgestellt wurde. Bestellbestätigung und Onboarding-Schritte folgen separat nach verifiziertem Zahlungsereignis und operativer Prüfung.
6. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Rückerstattung
Monatsabonnements verlängern sich monatlich und sind auf das Ende der aktuellen bezahlten Periode kündbar. Jahresabonnements werden im Voraus fakturiert und verlängern sich jährlich, sofern sie nicht vor dem Verlängerungsdatum gekündigt werden.
Kaufmännisch vorgesehen ist, dass für angebrochene Perioden keine anteiligen Rückerstattungen erfolgen. Kündigungsweg, Frist, Folgen der Beendigung und zwingende Ausnahmen müssen vor Wirksamkeit anwaltlich geprüft und freigegeben werden.
7. Testphase
Ein freigegebener Kunde kann eine 14-tägige Testphase ohne Kreditkarte anfragen. Die Testanfrage ist keine automatische Aktivierung und steht unter Verfügbarkeits- und Onboardingvorbehalt. Ohne separate kostenpflichtige Bestellung wandelt sich die Testphase nicht automatisch in ein zahlungspflichtiges Abonnement um.
8. Einrichtung, Migration und individuelle Leistungen
Die Einrichtung des Standardpakets kostet CHF 0. Eine geeignete Basismigration aus einer technisch zugänglichen Standardquelle für Dateien, E-Mail und Kalender kann enthalten sein. Datenbereinigung, Spezialkonvertierung und Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten sind ausgeschlossen.
Komplexe oder umfangreiche Migration, zusätzlicher Speicher, Integrationen, API-Arbeiten, SSO, White Label, Spezialschulung und SLA-Zusagen benötigen einen separaten schriftlichen Umfang und eine Offerte. Sie gelten nicht allein deshalb als enthalten, weil sie als Anfrageoption auswählbar sind.
9. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
Der Kunde ist verantwortlich für korrekte Unternehmens- und Rechnungsangaben, berechtigte Nutzer, rechtmässige Inhalte, Kontosicherheit, Rollenzuweisung, geeignete Sicherungen oder Exporte in seinem Verantwortungsbereich und rechtzeitige Mitwirkung bei Migration und Onboarding.
Der Dienst darf nicht rechtswidrig, zur Verletzung von Rechten, Verbreitung schädlicher Inhalte, Umgehung von Sicherheitskontrollen oder Erzeugung unangemessener Betriebsrisiken verwendet werden. Ein endgültiger Acceptable-Use-Prozess, Benachrichtigungsweg und eine Behebungsfrist benötigen Freigabe.
10. Support, Wartung und Verfügbarkeit
Standard-Support und Wartung richten sich nach bestelltem Paket und veröffentlichter Leistungsbeschreibung. Garantierte Reaktionszeit, Verfügbarkeitsquote, Servicegutschrift, Wiederherstellungsziel oder individuelle Supportpflicht gelten nur, wenn sie ausdrücklich in einem freigegebenen SLA oder Bestelldokument stehen.
Geplante Wartung, dringende Sicherheitsarbeiten und Abhängigkeiten ausserhalb der angemessenen Kontrolle der Anbieterin müssen in den endgültigen Betriebsbedingungen geregelt werden.
11. Datenschutz, Vertraulichkeit und Unterauftragsbearbeiter
Die Produkt-Datenschutzhinweise und, soweit erforderlich, eine freigegebene Auftragsbearbeitungsvereinbarung regeln die Bearbeitung personenbezogener Daten. Beide Parteien sollen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei schützen und nur befugt oder gesetzlich erforderlich offenlegen.
Stripe und weitere freigegebene Auftragsbearbeiter oder Unterauftragsbearbeiter müssen mit Funktion und Auswirkung auf den Datenstandort offengelegt werden. Kundenseitig gewählte Integrationen können weitere Anbieter und Bedingungen einführen.
12. Immaterialgüterrechte, Sperrung, Gewährleistung und Haftung
Der Kunde behält die Rechte an seinen Inhalten. Anbieterin und Lizenzgeber behalten die Rechte an Plattform, Software, Dokumentation, Marken und Dienstverbesserungen unter Vorbehalt einschlägiger Open-Source-Lizenzen.
Detaillierte Sperrrechte, Gewährleistungen, Gewährleistungsausschlüsse, Haftungsausschlüsse, Haftungsobergrenzen, Freistellungen, höhere Gewalt und Zuordnung von Datenverlustrisiken sind in diesem Entwurf bewusst nicht finalisiert. Sie benötigen eine Schweizer Rechtsprüfung und dürfen nicht aus diesem Text abgeleitet werden.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen und Kontakt
Anwendbares Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand, Dokumentenrangfolge, Abtretung, salvatorische Regelung, Änderungsverfahren und formelle Zustelladressen bleiben der rechtlichen Freigabe vorbehalten. Dieser Entwurf begründet keinen Gerichtsstand und keinen Rechtsverzicht.
Vor Veröffentlichung sind geprüfte Anbieteridentität und Zustelladresse, freigegebener Kontaktweg, Wirksamkeitsdatum, Revisionsverfahren sowie Links zu endgültigen Datenschutzhinweisen und gegebenenfalls einer Auftragsbearbeitungsvereinbarung einzufügen.